Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
Jana-Luzie Binder
handelnd unter binder.design
c/o COCENTER
Koppoldstraße 1
86551Aichach
Deutschland
– nachfolgend „Designer“ –
und ihren Kunden über Design-, Medien-, Foto-, Video-, Webdesign- und sonstige kreative Dienstleistungen.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Designer und Kunde, insbesondere im jeweiligen Angebot, gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Designer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Jana-Luzie Binder
handelnd unter binder.design
c/o COCENTER
Koppoldstraße 1
86551Aichach
Deutschland
– nachfolgend „Designer“ –
und ihren Kunden über Design-, Medien-, Foto-, Video-, Webdesign- und sonstige kreative Dienstleistungen.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Designer und Kunde, insbesondere im jeweiligen Angebot, gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Designer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Leistungsgegenstand
Der Designer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Grafikdesign für Print- und Digitalmedien,
- Corporate Design und Branding,
- Gestaltung von Social-Media-Inhalten,
- Erstellung und Bearbeitung von Posts, Reels und Videos,
- Webdesign, insbesondere Wireframes, Layouts und Mock-ups,
- Fotografie und Bildbearbeitung,
- Videobearbeitung,
- Gestaltung und Bearbeitung von Inhalten unter Einsatz KI-gestützter Technologien sowie
- sonstige individuell vereinbarte kreative Leistungen.
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Designer die vereinbarte kreative Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder geschäftlichen Erfolg.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere Programmierung, Hosting, Druck, rechtliche Prüfung, Markenrecherche, SEO, Übersetzungen, Lektorat oder Beschaffung kostenpflichtiger Drittinhalte, sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
- Grafikdesign für Print- und Digitalmedien,
- Corporate Design und Branding,
- Gestaltung von Social-Media-Inhalten,
- Erstellung und Bearbeitung von Posts, Reels und Videos,
- Webdesign, insbesondere Wireframes, Layouts und Mock-ups,
- Fotografie und Bildbearbeitung,
- Videobearbeitung,
- Gestaltung und Bearbeitung von Inhalten unter Einsatz KI-gestützter Technologien sowie
- sonstige individuell vereinbarte kreative Leistungen.
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Designer die vereinbarte kreative Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder geschäftlichen Erfolg.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere Programmierung, Hosting, Druck, rechtliche Prüfung, Markenrecherche, SEO, Übersetzungen, Lektorat oder Beschaffung kostenpflichtiger Drittinhalte, sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Designers innerhalb der darin angegebenen Annahmefrist annimmt.
Die Annahme kann insbesondere in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
Sofern kein förmliches Angebot erstellt wurde, kann ein Vertrag auch durch eine anderweitige eindeutige Beauftragung des Kunden und deren Annahme durch den Designer zustande kommen.
Der Designer ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung vor Zustandekommen des Vertrags zu beginnen.
Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, etwaige Liefertermine und weitere projektspezifische Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Die Annahme kann insbesondere in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
Sofern kein förmliches Angebot erstellt wurde, kann ein Vertrag auch durch eine anderweitige eindeutige Beauftragung des Kunden und deren Annahme durch den Designer zustande kommen.
Der Designer ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung vor Zustandekommen des Vertrags zu beginnen.
Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, etwaige Liefertermine und weitere projektspezifische Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
4. Vergütung und Preise
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Sie kann insbesondere als
- Festpreis,
- Stundenhonorar,
- Tagessatz oder
- sonstige individuell vereinbarte Vergütung
vereinbart werden.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich angegebene Preise, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern Umsatzsteuer anfällt.
Nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasste Zusatzleistungen werden nur nach entsprechender Beauftragung durch den Kunden erbracht und zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Kosten für Fremdleistungen, Stockmedien, Schriftlizenzen, Druckereien, Hosting, Domains, Software, Reisekosten oder sonstige externe Leistungen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder der Kunde der Beauftragung zuvor zugestimmt hat.
Sie kann insbesondere als
- Festpreis,
- Stundenhonorar,
- Tagessatz oder
- sonstige individuell vereinbarte Vergütung
vereinbart werden.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich angegebene Preise, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern Umsatzsteuer anfällt.
Nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasste Zusatzleistungen werden nur nach entsprechender Beauftragung durch den Kunden erbracht und zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Kosten für Fremdleistungen, Stockmedien, Schriftlizenzen, Druckereien, Hosting, Domains, Software, Reisekosten oder sonstige externe Leistungen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder der Kunde der Beauftragung zuvor zugestimmt hat.
5. Abschlagszahlungen
Der Designer ist berechtigt, im Angebot angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen zu vereinbaren.
Die Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Soweit gesetzlich zulässig und entsprechend vereinbart, kann der Beginn oder die Fortsetzung der Leistungserbringung von der Zahlung einer fälligen Abschlags- oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
Die Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Soweit gesetzlich zulässig und entsprechend vereinbart, kann der Beginn oder die Fortsetzung der Leistungserbringung von der Zahlung einer fälligen Abschlags- oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von **14 Tagen nach Zugang der Rechnung** ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Designer ist berechtigt, nach Eintritt des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere gesetzlich ersatzfähige Verzugsschäden geltend zu machen. Gegenüber Unternehmern bleibt insbesondere der gesetzliche Anspruch auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs.
5 BGB unberührt. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf der Designer weitere Leistungen aus demselben Vertragsverhältnis nach vorheriger angemessener Ankündigung zurückhalten, soweit dem keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Designer ist berechtigt, nach Eintritt des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere gesetzlich ersatzfähige Verzugsschäden geltend zu machen. Gegenüber Unternehmern bleibt insbesondere der gesetzliche Anspruch auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs.
5 BGB unberührt. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf der Designer weitere Leistungen aus demselben Vertragsverhältnis nach vorheriger angemessener Ankündigung zurückhalten, soweit dem keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
7. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt dem Designer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Texte,
- Logos,
- Fotografien,
- Videos,
- Zugangsdaten,
- Markenrichtlinien,
- technische Informationen,
- Ansprechpartner,
- Freigaben und
- sonstige projektbezogene Unterlagen.
Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien verantwortlich.
Der Kunde gewährleistet, dass er über die für die vertragsgemäße Verwendung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt und deren Nutzung durch den Designer keine Rechte Dritter verletzt.
Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Design-, Namens- und Persönlichkeitsrechte.
Der Kunde stellt den Designer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Materialien Rechte Dritter verletzen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Texte,
- Logos,
- Fotografien,
- Videos,
- Zugangsdaten,
- Markenrichtlinien,
- technische Informationen,
- Ansprechpartner,
- Freigaben und
- sonstige projektbezogene Unterlagen.
Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien verantwortlich.
Der Kunde gewährleistet, dass er über die für die vertragsgemäße Verwendung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt und deren Nutzung durch den Designer keine Rechte Dritter verletzt.
Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Design-, Namens- und Persönlichkeitsrechte.
Der Kunde stellt den Designer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Materialien Rechte Dritter verletzen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
8. Verzögerung aufgrund fehlender Mitwirkung
Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, verlängern sich vereinbarte Bearbeitungs- und Lieferfristen angemessen, soweit sich die fehlende Mitwirkung auf die Leistungserbringung auswirkt.
Der Designer informiert den Kunden, soweit erkennbar, über hierdurch entstehende wesentliche Verzögerungen.
Mehraufwand, der durch eine vom Kunden zu vertretende verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, kann nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden, sofern der Mehraufwand nicht bereits mit der vereinbarten Vergütung abgegolten ist.
Der Designer informiert den Kunden, soweit erkennbar, über hierdurch entstehende wesentliche Verzögerungen.
Mehraufwand, der durch eine vom Kunden zu vertretende verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, kann nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden, sofern der Mehraufwand nicht bereits mit der vereinbarten Vergütung abgegolten ist.
9. Entwürfe und Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen des vereinbarten Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit des Designers, soweit keine konkreten Vorgaben des Kunden vereinbart wurden.
Geschmackliche oder subjektive Abweichungen von Vorstellungen des Kunden stellen für sich genommen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Anforderungen erfüllt werden.
Präsentierte Zwischenstände, Skizzen, Entwürfe und Varianten dienen der Abstimmung und dürfen vor ihrer Freigabe grundsätzlich nicht als fertige Arbeit genutzt oder veröffentlicht werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Nicht ausgewählte oder verworfene Entwürfe bleiben von der Rechtseinräumung an den Kunden ausgenommen.
Geschmackliche oder subjektive Abweichungen von Vorstellungen des Kunden stellen für sich genommen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Anforderungen erfüllt werden.
Präsentierte Zwischenstände, Skizzen, Entwürfe und Varianten dienen der Abstimmung und dürfen vor ihrer Freigabe grundsätzlich nicht als fertige Arbeit genutzt oder veröffentlicht werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Nicht ausgewählte oder verworfene Entwürfe bleiben von der Rechtseinräumung an den Kunden ausgenommen.
10. Korrekturen und Änderungswünsche
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst der vereinbarte Projektpreis zwei Korrekturschleifen.
Eine Korrekturschleife umfasst zusammenhängende Änderungswünsche zu einem vorgelegten Bearbeitungsstand, die sich innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bewegen.
Weitere Korrekturschleifen oder Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Information über die zusätzliche Vergütung gesondert berechnet werden.
Grundlegende Änderungen der Aufgabenstellung, des Konzepts oder bereits freigegebener Projektbestandteile können als zusätzliche Leistung gelten.
Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt. Die Beseitigung eines tatsächlichen Mangels gilt nicht als kostenpflichtige Korrekturschleife.
Eine Korrekturschleife umfasst zusammenhängende Änderungswünsche zu einem vorgelegten Bearbeitungsstand, die sich innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bewegen.
Weitere Korrekturschleifen oder Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Information über die zusätzliche Vergütung gesondert berechnet werden.
Grundlegende Änderungen der Aufgabenstellung, des Konzepts oder bereits freigegebener Projektbestandteile können als zusätzliche Leistung gelten.
Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt. Die Beseitigung eines tatsächlichen Mangels gilt nicht als kostenpflichtige Korrekturschleife.
11. Abnahme
Soweit die vereinbarte Leistung nach ihrer Art einer Abnahme zugänglich ist, wird sie dem Kunden nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme vorgelegt.
Der Kunde soll die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist prüfen und entweder abnehmen oder konkrete Mängel mitteilen.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Für eine gesetzliche Abnahmefiktion gelten die Voraussetzungen des § 640 BGB. Gegenüber Verbrauchern tritt eine Abnahmefiktion nur ein, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Hinweise in Textform erteilt wurden.
Mit einer ausdrücklichen Freigabe des Kunden gilt die betreffende Fassung als genehmigt, soweit bei der Freigabe keine konkreten Mängel vorbehalten wurden.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Der Kunde soll die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist prüfen und entweder abnehmen oder konkrete Mängel mitteilen.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Für eine gesetzliche Abnahmefiktion gelten die Voraussetzungen des § 640 BGB. Gegenüber Verbrauchern tritt eine Abnahmefiktion nur ein, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Hinweise in Textform erteilt wurden.
Mit einer ausdrücklichen Freigabe des Kunden gilt die betreffende Fassung als genehmigt, soweit bei der Freigabe keine konkreten Mängel vorbehalten wurden.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
12. Nutzungsrechte
Soweit im Rahmen der Leistung urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Arbeitsergebnisse des Designers entstehen, verbleiben die Urheberrechte beim jeweiligen Urheber.
Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Art und Umfang der Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot.
Soweit keine weitergehende Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das auf die im Vertrag vorausgesetzte Nutzung beschränkt ist.
Der Umfang der eingeräumten Rechte richtet sich insbesondere nach dem vereinbarten Zweck, den vereinbarten Medien, dem räumlichen Einsatzbereich, der Nutzungsdauer und der vereinbarten Nutzungsintensität.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, Nutzungsrechte selbstständig an Dritte zu übertragen oder Dritten weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
Die Nutzungsrechte werden, soweit rechtlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, erst nach vollständiger Zahlung der auf die jeweilige Leistung entfallenden Vergütung eingeräumt.
Für Inhalte oder Bestandteile, die von Dritten stammen, insbesondere Stockmedien, Schriftarten, Musik, Software oder KI-Dienste, können abweichende Lizenzbedingungen gelten.
Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Art und Umfang der Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot.
Soweit keine weitergehende Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das auf die im Vertrag vorausgesetzte Nutzung beschränkt ist.
Der Umfang der eingeräumten Rechte richtet sich insbesondere nach dem vereinbarten Zweck, den vereinbarten Medien, dem räumlichen Einsatzbereich, der Nutzungsdauer und der vereinbarten Nutzungsintensität.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, Nutzungsrechte selbstständig an Dritte zu übertragen oder Dritten weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
Die Nutzungsrechte werden, soweit rechtlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, erst nach vollständiger Zahlung der auf die jeweilige Leistung entfallenden Vergütung eingeräumt.
Für Inhalte oder Bestandteile, die von Dritten stammen, insbesondere Stockmedien, Schriftarten, Musik, Software oder KI-Dienste, können abweichende Lizenzbedingungen gelten.
13. Bearbeitung von Arbeitsergebnissen
Eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnisses durch den Kunden oder Dritte ist nur im Rahmen der eingeräumten Rechte und der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Soll der Kunde ausdrücklich zur Bearbeitung, Anpassung oder Weiterentwicklung der Arbeit berechtigt sein, kann dies im jeweiligen Angebot vereinbart werden.
Rein technische Anpassungen, die für die vereinbarte Nutzung erforderlich sind und den gestalterischen Charakter des Werks nicht beeinträchtigen, bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang möglich.
Soll der Kunde ausdrücklich zur Bearbeitung, Anpassung oder Weiterentwicklung der Arbeit berechtigt sein, kann dies im jeweiligen Angebot vereinbart werden.
Rein technische Anpassungen, die für die vereinbarte Nutzung erforderlich sind und den gestalterischen Charakter des Werks nicht beeinträchtigen, bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang möglich.
14. Herausgabe offener Arbeitsdateien
Die Herausgabe von offenen oder editierbaren Arbeitsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Hierzu gehören insbesondere:
- Adobe-Illustrator-Dateien,
- Photoshop-Dateien,
- InDesign-Dateien,
- Premiere-Projektdateien,
- After-Effects-Projektdateien,
- RAW-Dateien,
- nicht finalisierte Layoutdateien,
- Prompt- oder Workflowdateien sowie
- vergleichbare Produktions- und Quelldateien.
Eine gegebenenfalls vereinbarte Herausgabe offener Dateien führt nicht automatisch zu einer Erweiterung der Nutzungsrechte. Rechte und Lizenzbedingungen an enthaltenen Drittbestandteilen bleiben unberührt.
Hierzu gehören insbesondere:
- Adobe-Illustrator-Dateien,
- Photoshop-Dateien,
- InDesign-Dateien,
- Premiere-Projektdateien,
- After-Effects-Projektdateien,
- RAW-Dateien,
- nicht finalisierte Layoutdateien,
- Prompt- oder Workflowdateien sowie
- vergleichbare Produktions- und Quelldateien.
Eine gegebenenfalls vereinbarte Herausgabe offener Dateien führt nicht automatisch zu einer Erweiterung der Nutzungsrechte. Rechte und Lizenzbedingungen an enthaltenen Drittbestandteilen bleiben unberührt.
15. Eigenwerbung und Referenznutzung
Der Designer darf fertiggestellte und bereits veröffentlichte Arbeiten grundsätzlich unter Nennung des Kunden als Referenz auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, Präsentationen und im Portfolio zeigen, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden, Geheimhaltungsvereinbarungen oder sonstige rechtliche Gründe entgegenstehen.
Vertrauliche, noch nicht veröffentlichte oder ausdrücklich als geheim bezeichnete Inhalte werden ohne Zustimmung des Kunden nicht zu Referenzzwecken veröffentlicht.
Der Kunde kann einer Referenznutzung aus berechtigtem Grund widersprechen. Individuelle Vereinbarungen zur Vertraulichkeit oder zum Ausschluss der Referenznutzung gehen dieser Regelung vor.
Vertrauliche, noch nicht veröffentlichte oder ausdrücklich als geheim bezeichnete Inhalte werden ohne Zustimmung des Kunden nicht zu Referenzzwecken veröffentlicht.
Der Kunde kann einer Referenznutzung aus berechtigtem Grund widersprechen. Individuelle Vereinbarungen zur Vertraulichkeit oder zum Ausschluss der Referenznutzung gehen dieser Regelung vor.
16. Einsatz von KI-Technologien
Der Designer kann bei der Leistungserbringung KI-gestützte Anwendungen und Werkzeuge einsetzen, soweit dies für das jeweilige Projekt geeignet und rechtlich zulässig ist.
KI-gestützte Werkzeuge können insbesondere bei Ideenfindung, Bildgenerierung, Bildbearbeitung, Textbearbeitung, Rechercheunterstützung, Video- und Audiobearbeitung oder vergleichbaren kreativen Prozessen eingesetzt werden.
Der Designer schuldet auch bei Nutzung KI-gestützter Werkzeuge das vertraglich vereinbarte Arbeitsergebnis. Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise unter Einsatz generativer KI entstehen, kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden, dass an sämtlichen KI-generierten Bestandteilen ausschließliche urheberrechtliche oder sonstige Schutzrechte entstehen.
Eine absolute Einzigartigkeit oder Ausschließlichkeit rein KI-generierter Bestandteile wird daher nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Designer wird dem Kunden keine weitergehenden ausschließlichen Rechte an Dritt- oder KI-Bestandteilen zusagen, als ihm selbst rechtlich zur Verfügung stehen. Soweit für eingesetzte KI-Dienste besondere Lizenz- oder Nutzungsbedingungen gelten, bleiben diese unberührt.
KI-gestützte Werkzeuge können insbesondere bei Ideenfindung, Bildgenerierung, Bildbearbeitung, Textbearbeitung, Rechercheunterstützung, Video- und Audiobearbeitung oder vergleichbaren kreativen Prozessen eingesetzt werden.
Der Designer schuldet auch bei Nutzung KI-gestützter Werkzeuge das vertraglich vereinbarte Arbeitsergebnis. Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise unter Einsatz generativer KI entstehen, kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden, dass an sämtlichen KI-generierten Bestandteilen ausschließliche urheberrechtliche oder sonstige Schutzrechte entstehen.
Eine absolute Einzigartigkeit oder Ausschließlichkeit rein KI-generierter Bestandteile wird daher nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Designer wird dem Kunden keine weitergehenden ausschließlichen Rechte an Dritt- oder KI-Bestandteilen zusagen, als ihm selbst rechtlich zur Verfügung stehen. Soweit für eingesetzte KI-Dienste besondere Lizenz- oder Nutzungsbedingungen gelten, bleiben diese unberührt.
17. Rechtliche Prüfung von Gestaltungen
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform anders vereinbart, gehört eine rechtliche Prüfung der erstellten Leistungen nicht zum Leistungsumfang.
Dies betrifft insbesondere die Prüfung von
- Markenrechten,
- Unternehmenskennzeichen,
- Namensrechten,
- Designrechten,
- Urheberrechten Dritter,
- Wettbewerbsrecht,
- Werberecht,
- Datenschutzrecht,
- Kennzeichnungspflichten und
- sonstigen branchenspezifischen gesetzlichen Anforderungen.
Der Kunde ist für eine erforderliche rechtliche Prüfung vor einer entsprechenden Nutzung oder Anmeldung selbst verantwortlich.
Der Designer weist den Kunden auf offensichtlich erkennbare rechtliche Risiken hin, soweit solche im Rahmen der gewöhnlichen Leistungserbringung auffallen. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
Dies betrifft insbesondere die Prüfung von
- Markenrechten,
- Unternehmenskennzeichen,
- Namensrechten,
- Designrechten,
- Urheberrechten Dritter,
- Wettbewerbsrecht,
- Werberecht,
- Datenschutzrecht,
- Kennzeichnungspflichten und
- sonstigen branchenspezifischen gesetzlichen Anforderungen.
Der Kunde ist für eine erforderliche rechtliche Prüfung vor einer entsprechenden Nutzung oder Anmeldung selbst verantwortlich.
Der Designer weist den Kunden auf offensichtlich erkennbare rechtliche Risiken hin, soweit solche im Rahmen der gewöhnlichen Leistungserbringung auffallen. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
18. Stockmedien und sonstige Drittinhalte
Der Designer kann nach Vereinbarung lizenzierte Inhalte von Drittanbietern verwenden, insbesondere:
- Stockfotos,
- Stockvideos,
- Illustrationen,
- Musik,
- Sounds,
- Schriftarten,
- Icons,
- Templates oder
- sonstige digitale Assets.
Für diese Inhalte gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Stockfotos,
- Stockvideos,
- Illustrationen,
- Musik,
- Sounds,
- Schriftarten,
- Icons,
- Templates oder
- sonstige digitale Assets.
Für diese Inhalte gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Der Kunde erhält an solchen Drittinhalten nur diejenigen Rechte, die nach den jeweiligen Lizenzbedingungen wirksam eingeräumt werden können. Soweit eine Lizenz nur die Verwendung eines Drittinhalts innerhalb eines bestimmten Endprodukts oder Projekts erlaubt, erhält der Kunde kein darüber hinausgehendes Recht zur isolierten Verwendung, Weitergabe, Weiterveräußerung oder eigenständigen Bearbeitung dieses Drittinhalts.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm mitgeteilten Lizenzbeschränkungen einzuhalten. Erfordert die vom Kunden gewünschte Nutzung eine weitergehende oder gesonderte Lizenz, wird der Designer den Kunden hierüber informieren, soweit dies vor Beauftragung oder Nutzung erkennbar ist.
Kosten für erforderliche zusätzliche oder erweiterte Lizenzen trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten stets die zum Zeitpunkt der Lizenzierung maßgeblichen Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Pauschale Reichweiten-, Auflagen- oder Nutzungsgrenzen gelten nur, soweit sie tatsächlich Bestandteil der jeweils verwendeten Lizenz sind.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm mitgeteilten Lizenzbeschränkungen einzuhalten. Erfordert die vom Kunden gewünschte Nutzung eine weitergehende oder gesonderte Lizenz, wird der Designer den Kunden hierüber informieren, soweit dies vor Beauftragung oder Nutzung erkennbar ist.
Kosten für erforderliche zusätzliche oder erweiterte Lizenzen trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten stets die zum Zeitpunkt der Lizenzierung maßgeblichen Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Pauschale Reichweiten-, Auflagen- oder Nutzungsgrenzen gelten nur, soweit sie tatsächlich Bestandteil der jeweils verwendeten Lizenz sind.
19. Fotografie und Bildbearbeitung
Für vom Designer selbst erstellte Fotografien gelten die gesetzlichen urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Umfang der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und ergänzend nach diesen AGB.
RAW-Dateien, unbearbeitete Aufnahmen und sonstige Ausgangsdateien sind nur Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für von ihm organisierte oder bereitgestellte Personen, Gegenstände und Aufnahmeorte erforderliche Einwilligungen und Genehmigungen vorliegen, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
Soweit der Designer die Organisation einer entsprechenden Einwilligung ausdrücklich übernommen hat, gilt die vorstehende Regelung insoweit nicht.
Der Umfang der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und ergänzend nach diesen AGB.
RAW-Dateien, unbearbeitete Aufnahmen und sonstige Ausgangsdateien sind nur Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für von ihm organisierte oder bereitgestellte Personen, Gegenstände und Aufnahmeorte erforderliche Einwilligungen und Genehmigungen vorliegen, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
Soweit der Designer die Organisation einer entsprechenden Einwilligung ausdrücklich übernommen hat, gilt die vorstehende Regelung insoweit nicht.
20. Printprodukte und Druckfreigabe
Bei für den Druck bestimmten Arbeiten erhält der Kunde vor Produktionsfreigabe Gelegenheit zur Prüfung der finalen Druckdaten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Der Kunde ist insbesondere für die Prüfung folgender Punkte verantwortlich:
- Texte und Schreibweisen,
- Namen,
- Adressen und Kontaktdaten,
- Preise,
- Mengen- und Inhaltsangaben,
- Termine,
- Maße,
- finale Bildauswahl sowie
- sonstige inhaltliche Angaben.
Mit der ausdrücklichen Druckfreigabe bestätigt der Kunde, die finale Fassung geprüft und freigegeben zu haben.
Für inhaltliche Fehler, die bereits in der vom Kunden ausdrücklich freigegebenen Fassung enthalten waren und bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären, haftet der Designer nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelungen dieser AGB.
Für technisch oder gestalterisch vom vereinbarten Ergebnis abweichende Produktionsfehler bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
Geringfügige, produktionsbedingt unvermeidbare Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und fertigem Druck können auftreten und stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich und für den Kunden zumutbar sind.
Der Kunde ist insbesondere für die Prüfung folgender Punkte verantwortlich:
- Texte und Schreibweisen,
- Namen,
- Adressen und Kontaktdaten,
- Preise,
- Mengen- und Inhaltsangaben,
- Termine,
- Maße,
- finale Bildauswahl sowie
- sonstige inhaltliche Angaben.
Mit der ausdrücklichen Druckfreigabe bestätigt der Kunde, die finale Fassung geprüft und freigegeben zu haben.
Für inhaltliche Fehler, die bereits in der vom Kunden ausdrücklich freigegebenen Fassung enthalten waren und bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären, haftet der Designer nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelungen dieser AGB.
Für technisch oder gestalterisch vom vereinbarten Ergebnis abweichende Produktionsfehler bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
Geringfügige, produktionsbedingt unvermeidbare Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und fertigem Druck können auftreten und stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich und für den Kunden zumutbar sind.
21. Liefer- und Leistungszeiten
Angegebene Bearbeitungszeiten sind nur verbindliche Termine, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Bei unverbindlichen Zeitangaben bemüht sich der Designer um die Fertigstellung innerhalb des angegebenen Zeitraums.
Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn eine Verzögerung auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere bei - verspäteter Bereitstellung benötigter Unterlagen,
- fehlenden Freigaben,
- verspäteter Rückmeldung oder
- nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzug bleiben unberührt.
Bei unverbindlichen Zeitangaben bemüht sich der Designer um die Fertigstellung innerhalb des angegebenen Zeitraums.
Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn eine Verzögerung auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere bei - verspäteter Bereitstellung benötigter Unterlagen,
- fehlenden Freigaben,
- verspäteter Rückmeldung oder
- nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzug bleiben unberührt.
22. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse
Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Designers liegt und von diesem nicht zu vertreten ist, vorübergehend nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, informiert der Designer den Kunden hierüber unverzüglich, soweit dies möglich ist.
Hierzu können insbesondere erhebliche technische Ausfälle externer Dienste, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände gehören.
Die gesetzlichen Regelungen über Unmöglichkeit, Verzug und Rücktritt bleiben unberührt.
Hierzu können insbesondere erhebliche technische Ausfälle externer Dienste, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände gehören.
Die gesetzlichen Regelungen über Unmöglichkeit, Verzug und Rücktritt bleiben unberührt.
23. Kündigung und Projektbeendigung
Das Recht beider Parteien zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen individuellen Vereinbarungen.
Soweit es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag handelt, bleibt insbesondere das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden gemäß § 648 BGB unberührt. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, bestimmt sich der Vergütungsanspruch des Designers nach den gesetzlichen Vorschriften.
Danach kann der Designer grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch unter anderem ersparte Aufwendungen sowie bestimmte anderweitige Erwerbsmöglichkeiten anrechnen lassen.
Die gesetzlichen Vermutungsregelungen des § 648 BGB bleiben unberührt. Eine pauschale zusätzliche Stornogebühr wird nicht erhoben, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits wirksam entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
Soweit es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag handelt, bleibt insbesondere das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden gemäß § 648 BGB unberührt. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, bestimmt sich der Vergütungsanspruch des Designers nach den gesetzlichen Vorschriften.
Danach kann der Designer grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch unter anderem ersparte Aufwendungen sowie bestimmte anderweitige Erwerbsmöglichkeiten anrechnen lassen.
Die gesetzlichen Vermutungsregelungen des § 648 BGB bleiben unberührt. Eine pauschale zusätzliche Stornogebühr wird nicht erhoben, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits wirksam entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
24. Wiederrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass der Designer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Beginn der Leistung und einen möglichen Wertersatz.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen nur unter den hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, gelten die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts.
Diese AGB ersetzen eine im Einzelfall erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass der Designer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Beginn der Leistung und einen möglichen Wertersatz.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen nur unter den hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, gelten die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts.
Diese AGB ersetzen eine im Einzelfall erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.
25. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah und möglichst konkret mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
Bei berechtigten Mängeln steht dem Designer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu. Eine Korrektur aufgrund eines Mangels wird nicht auf vertraglich vereinbarte Korrekturschleifen angerechnet.
Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah und möglichst konkret mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
Bei berechtigten Mängeln steht dem Designer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu. Eine Korrektur aufgrund eines Mangels wird nicht auf vertraglich vereinbarte Korrekturschleifen angerechnet.
26. Haftung
Der Designer haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie
- soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Designer auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Designers. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie
- soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Designer auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Designers. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
27. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Der Designer übernimmt keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos, Musikstücke oder sonstigen Inhalte, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang gehört.
Dies gilt insbesondere für die Frage, ob die Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Kennzeichnungs-, Informations- oder Werbevorschriften verstoßen. Die Haftung des Designers für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
Dies gilt insbesondere für die Frage, ob die Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Kennzeichnungs-, Informations- oder Werbevorschriften verstoßen. Die Haftung des Designers für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
28. Datenspeicherung und Datenschutz
Zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation und Abrechnung verarbeitet der Designer personenbezogene Daten des Kunden.
Hierfür können auch externe Dienstleister eingesetzt werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von binder.design.
Hierfür können auch externe Dienstleister eingesetzt werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von binder.design.
29. Aufbewahrung von Projektdateien
Eine dauerhafte Archivierung oder Aufbewahrung von Projekt-, Arbeits- oder Quelldateien über die Durchführung des Projekts hinaus ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Der Kunde ist nach Übergabe der vereinbarten Enddateien grundsätzlich selbst für deren Sicherung verantwortlich.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Der Kunde ist nach Übergabe der vereinbarten Enddateien grundsätzlich selbst für deren Sicherung verantwortlich.
30. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit dem Projekt bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit sich die Vertraulichkeit aus der Art der Information oder einer ausdrücklichen Kennzeichnung ergibt.
Hiervon ausgenommen sind Informationen, die
- bereits öffentlich bekannt sind,
- ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Weitergehende Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.
Hiervon ausgenommen sind Informationen, die
- bereits öffentlich bekannt sind,
- ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Weitergehende Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.
31. Rechte Dritter und externer Dienstleister
Soweit zur Vertragserfüllung Drittanbieter, Plattformen, Softwaredienste, Druckereien oder sonstige externe Dienstleister eingesetzt werden, gelten für deren Leistungen gegebenenfalls eigene Nutzungs- und Vertragsbedingungen.
Der Designer haftet nicht für Pflichtverletzungen eines vom Kunden selbst beauftragten Dritten.
Beauftragt der Designer einen Dritten zur Erfüllung eigener Vertragspflichten, bleibt die gesetzliche Verantwortlichkeit des Designers für seine Erfüllungsgehilfen unberührt.
Der Designer haftet nicht für Pflichtverletzungen eines vom Kunden selbst beauftragten Dritten.
Beauftragt der Designer einen Dritten zur Erfüllung eigener Vertragspflichten, bleibt die gesetzliche Verantwortlichkeit des Designers für seine Erfüllungsgehilfen unberührt.
32. Verbraucherstreitbeilegung
Soweit gesetzlich einschlägig, gilt folgende Information:
Der Designer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Der Designer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
33. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre.
Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit diese gesetzlich Anwendung finden.
Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit diese gesetzlich Anwendung finden.
34. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Designers.
Gleiches gilt, soweit gesetzlich zulässig, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Gleiches gilt, soweit gesetzlich zulässig, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
35. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen und Abreden der Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: Oktober 2026
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: Oktober 2026